Handhabunggefährlicher Abfälle
RAA
Handhabung der bei der Demontage, Reinigung und Dekontamination der Bauteile und –Konstruktionen und Konstruktionen der Oberflächen technologischer Anlagenteile und Unterstützungssysteme entstehenden radioaktiven Abfälle im Umfang der Fragmentierung, Separation und Sortierung des radioaktiven Abfalls
ASBEST
Im Sinne der Zulassung der Gesellschaft für die Beseitigung der Asbestmateriale von den Bauten ohne Zusammenhang mit den Innenräumlichkeiten beseitigt die Gesellschaft sicher den Asbest als gefährlichen Stoff auf dem sog. nassen Wege; d.h. Asbest wird vor der Demontage mit einem speziellen, gespritzten Auftrag stabilisiert, daraufhin beseitigt und zur Deponie für gefährliche Abfälle transportiert.
SONSTIGE GEFÄHRLICHE STOFFE
Management gefährlicher Abfälle einschließlich der Vorbereitung des gefährlichen Abfalls für den Transport zur Deponierung an der Deponie für gefährliche Abfälle; festgelegt im Abfallkatalog (Verordnung des Umweltministeriums der SR Nr. 365/2015 Ges.Slg.),
Abfälle von der Beseitigung der Farbe oder des Lacks mit Gehalt an organischen Lösungsmitteln oder anderen gefährlichen Stoffen
Abfallklebstoffe und Dichtungsmaterial mit Gehalt an organischen Lösungsmitteln oder anderen gefährlichen Stoffen
sonstige Lösungsmittel und Lösungsmittelmischungen
Gebinden mit Gehalt an gefährlichen Stoffen oder kontaminiert mit gefährlichen Stoffen
Metallgebinden mit Gehalt an gefährlichem, festen, porigen Basismaterial (z.B. Asbest), einschließlich leerer Druckbehälter
Adsorptionsmittel, Filtrationsmateriale einschließlich sonst nicht spezifizierter Ölfilter, Reinigungslappen, mit gefährlichen Stoffen kontaminierte Schutzkleidung
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